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Glasschutz

Umfassender Schutz Ihrer Verglasung

Die eigenständige Glasversicherung Ihrer Glaseinbauten am Haus

  • Ersatz der Scheibe in gleicher Art und Güte
  • Erstattung der Kosten für eine erforderliche Notverglasung
  • Erstattung der Kosten für Lieferung und Einsetzen

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Auf den ersten Blick scheint eine separate Glasversicherung vielleicht nicht unbedingt erforderlich. Weil Fensterscheiben und Glastüren am und im Haus bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel bereits von der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden.

Doch bei genauem Hinsehen ist das Ausweiten dieses Schutzes außerordentlich sinnvoll. So schützt die eigenständige Glasversicherung Ihre Glaseinbauten am Haus auch dann, wenn sie nicht durch die oben genannten Ereignisse beschädigt werden.

Die Glasversicherung schließt sogar Ihre Mobiliarverglasung ein. Zum Beispiel erhalten Sie: Ersatz der Scheibe in gleicher Art und Güte, Erstattung der Kosten für Lieferung und Einsetzen, Erstattung der Kosten für eine erforderliche Notverglasung.

Unsere Versicherungsexpertinnen und -experten beraten Sie gern und machen Ihnen ein passendes Angebot.